Achtung, die CoronaSchVO und andere rechtliche Regelungen (Verordnungen) haben immer Vorrang, wenn sie schärfere Anforderungen stellen.
- Erkrankte (insbesondere behördlich unter Quarantäne gestellte) sind weiterhin ausgeschlossen. Näheres regelt die CoronaSchVO.
- Die Maskenpflicht auch und gerade am Brett gilt grundsätzlich weiterhin.
- In Mannschaftskämpfen dürfen die beteiligten Mannschaften übereinkommen, auf die Maskenplicht zu verzichten. Das gilt nicht für Turniere, bei denen viele Mannschaften an einem Ort zusammenkommen.