Der BSA (Bundesspielausschuss) des SBNRW (Schachbund NRW) hat zwar für seine Ligen das Fristende für die Aufstellungen im allgemeinen Spielbetrieb 2021/2022 auf den 10. September 2021 gelegt, gleichzeitig aber den Verbänden und Bezirken für ihre Ligen erlaubt, dies bis maximal zum 23. Oktober 2021 auszuweiten.

Grundsetzlich leitet sich die Jugendspielberechtigung von der Meldung im allgemeine Spielbetrieb (und damit zu dem Zeitpunkt zwingend Meldung als "aktiv" im "Hauptverein") ab, wir kennen aber - seit dieser Saison nur noch - für den Mannschaftsspielbetrieb aller Altersklassen der SJNRW (Schachjugend NRW) eine abweichende Spielberechtigung für einen anderen Verein. Laut Beschluss der letzten Jugendversammlung der SJNRW gilt die abweichende Spielberechtigung nicht mehr für Einzelmeisterschaften.

Sinnvoll ist also diesmal der 23. Oktober 2021 als Fristende für solche Anträge auf abweichende Jugendspielberechtigung im Mannschaftsspielbetrieb für die Saison 2021/2022.

Das Formular etc. dafür (und die bereits zum 01. Oktober 2020 erteilten abweichenden Jugendspielberechtigungen für die sehr kurze Zwischensaison 2020/2021) wurden hier veröffentlicht.