In der JSpO 2.3.2 steht als Stichtag für die Spielberechtigung Einzel der 01.08. Auf der JHV 2021 wurde die Spielberechtigung im Jugendbereich in Einzel und Mannschaft aufgeteilt. Die Einzelspielberechtiung sollte sich dann nach der Spielberechtigung im allgemeinen Spielbetrieb richten, weswegen dann als Stichtag der 01.08. gewählt wurde. Aufgrund der Pandemischen Lage hat sich dann der Saisonbeginn verschoben und wir haben daraufhin für den Mannschaftsspielbetrieb eine neue Frist festgelegt. Leider haben wir es versäumt, für den Einzelspielbetrieb eine entsprechende Regelung zu kommunizieren.

Hiermit wollen wir noch einmal klarstellen, dass für die Saison 21/22 für die Spielberechtigung Einzel aus Sicht der SJNRW der 01.08. als Stichtag keinen Sinn ergibt sondern sich nach dem Stichtag im allgemeinen Spielbetrieb richtet. Nach dem letzten Jahr der Pandemie sollten wir allen Kindern und Jugendlichen - soweit es geht - ermöglichen, am Spielbetrieb teilzunehmen.

 

BSA Beschluss

Darüber hinaus hat der SuSA am 21.11.21 folgendes Beschlossen, um Kinder und Jugendliche, die zuvor noch in keinem Schachverein waren nicht vom Spielbetrieb auszuschließen:

Der SuSA erteilt allen Neuanmeldungen (zuvor in keinem anderem Verein gemeldet) für die Saison 21/22 nach dem 01.08.21 gemäß 2.3.4 JSpO SJNRW als Härtefall die Spielberechtigung (auch rückwirkend).

 


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